Corona-Pandemie
Stand 2.2.2022
Liebe Eltern,
zur Zeit befindet sich das Kinderhaus im Regelbetrieb. Wir hoffen, dass dies auch so bleiben wird. Es gibt auch weiterhin die Berechtigungsscheine für Kinder-Schnelltests. Näheres dazu im Elternbrief der Sozialministerin Trautner:
Elternbrief der Sozialministerin
auch in englisch - türkisch - leichter Sprache
Aktuelle Regelungen bei Corona-Infektionen
Isolation von infizierten Personen
Kinder und Beschäftigte, deren Selbsttests positiv waren, dürfen die Einrichtung auch künftig nicht besuchen.
Kontaktnachverfolgung
Künftig findet durch die Gesundheitsämter keine Kontaktnachverfolgung in Einzelfällen mehr statt. Solange nur einzelne Kinder oder Beschäftige positiv auf das Corona-Virus getestet werden, hat dies zunächst für die übrigen Kinder und Beschäftigten keine Auswirkungen auf den Besuch der Einrichtung.
Häufung von Infektionsfällen
Von einer Häufung von Infektionsfällen ist auszugehen, wenn mehr als 20 Prozent der Kinder, die in der Gruppe regelmäßig betreut werden, innerhalb der letzten fünf Tage infiziert sind. Bei einem Ausbruchsgeschehen soll die Gruppe vom Träger geschlossen werden und / oder Quarantäne vom Gesundheitsamt angeordnet werden. Gruppenschließungen und Quarantäne erfolgen unabhängig voneinander.
Es soll bald ein neuer Elternbrief erscheinen, den Sie dann hier herunterladen können.
Elterninformationen zu Krankheitszeichen
Kranke Kinder dürfen die Kinderbetreuungseinrichtung grundsätzlich nicht besuchen.
- Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist möglich bei:
- Schnupfen oder Husten aufgrund einer Allergie,
- verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber),
- gelegentlichem Husten,
- Halskratzen oder Räuspern,
- kurzzeitigem Naselaufen (z. B. beim Wechsel vom Außen- in den Innenbereich).
Diese Reaktionen lassen nicht auf eine Coronavirus-Infektion schließen.
- Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist auch möglich bei:
- leichten Krankheitssymptomen, wenn ein negativer Corona-Test vorgelegt wird.
- Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist nach einer Erkrankung des Kindes wieder möglich, wenn
- das Kind nur leichte Symptome hatte und wieder gesund ist, ein Corona-Test ist nicht notwendig;
- das Kind krank war und wieder gesund ist oder nur noch leichte Krankheitssymptome aufweist. Hier ist ein negativer Corona-Test notwendig.
Natürlich ist auch ein Besuch der Einrichtung bei einer verhängten Quarantäne nicht möglich.
Lesen Sie hier die Elterninformation des Staatsministeriums dazu:
deutsch - englisch - französich - türkisch - arabisch - russisch - polnisch
Diese Informationen werden laufend aktualisiert. Bitte schauen Sie immer wieder hier vorbei!
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Pfarrer Christian Aschoff
Online-Basar
Am Samstag den 24.9.2022 findet ein Online-Bazar statt. Hier finden Sie mehr Informationen.